Besichtigung der Viermastbark "Passat"

Die Viermastbark "Passat" ist grundsätzlich von Anfang April - Ende Oktober täglich für Besichtigungen geöffnet. Allerdings besteht das gesamte Jahr über die Möglichkeit Sonderführungen unter der Leitung eines Extra-Führers zu vereinbaren (Kosten je Führer 30,00 EUR zuzüglich des normalen Eintrittspreises). Auskünfte erteilt der Bereich Schule und Sport unter der Tel.-Nr.: 0451-1225202 bzw. - 5204.

Öffnungszeiten Saison 2008

Vor- und Nachsaison

(täglich von 11:00 - 16:30 Uhr)
21.03. - 09.05.08
22.09. - 31.10.08

Hauptsaison:

(täglich von 10:00 - 17:00 Uhr):
10.05. - 30.06.08
18.07. - 27.07.08
15.09. - 21.09.08
(täglich von 10:00 - 19:00 Uhr):
01.07. - 17.07.08
28.07. - 14.09.08

Im Zeitraum November - März ist die Passat für Besichtigungen geschlossen (mit Ausnahme der Sonderführungen).

Eintrittspreise:

Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt
Erwachsene 3,00 EUR
Jugendliche (6 bis 18 Jahren) 1,50 EUR
Schulklassen und Jugendgruppen ab 6 Jahren (ab 10 Personen) 1,00 EUR (für die Gruppe notwendige Begleitperson 1,50 EUR)
Travemünder Gäste, die Inhaber der Ostseecard sind, zahlen ein ermäßigtes Entgelt von 2,40 EUR, Jugendliche 1,20 EUR.
Der Bereich Schule und Sport behält sich Tarifänderungen vor.

B e n u t z u n g s o r d n u n g
für die Viermastbark "Passat" in Lübeck-Travemünde/Priwall

Die Viermastbark "Passat" liegt im Passat-Hafen in Lübeck-Travemünde/Priwall auf der Priwallseite. Für die Benutzung und die Besichtigung der "Passat" gelten folgende Bestimmungen:

§ 1 - Antragstellung

Benutzer, die die "Passat" nach dem Tarif der Hansestadt Lübeck für die Benutzung der "Passat" vom 27.05.77 benutzen wollen, haben einen formlosen schriftlichen Antrag beim Senat der Hansestadt Lübeck - Sportamt -, Postfach, 23539 Lübeck, zu stellen. Dies gilt nicht für Besucher, die lediglich an einer Besichtigung während der Saison teilnehmen.
Der Antrag muß folgende Angaben enthalten:
· Anzahl der Teilnehmer
· gewünschte Zeit (An- und Abreisetag)
· bei Personengruppen Name des Leiters (Verantwortlicher)

Über den Antrag entscheidet das Sportamt. Es bestätigt unter Beifügung der Benutzungsordnung und des Tarifs die Bestellung. Der Nutzungsvertrag wird wirksam, wenn der Benutzer innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Bestätigung die Benutzungsordnung und den Tarif ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Nutzungsverhältnis beginnt an dem Tage, an dem die vertragsgemäße Überlassung der Räumlichkeiten erfolgen soll.

§ 2 - Belegung

Der Wachoffizier hat die Leitung des Schiffes. Bei der Ankunft haben sich die Benutzer an Bord der "Passat" bei Wachoffizier, seinem Vertreter oder dem Wachhabenden zu melden, der ihnen die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zuweist. Eine eigenmächtige Belegung ist nicht gestattet und kann mit Verweisung von Bord geahndet werden. Der Wachoffizier ist berechtigt, die ordnungsgemäße Belegung der Kammern und Gemeinschaftsräume zu kontrollieren. Umfang und Zeitraum der Benutzung ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid; Änderungen sind nur mit Zustimmung des Sportamtes möglich.

Am Ankunftstag sollen die Benutzer ihre Räume bis spätestens 20.00 h belegen; am Abfahrtstag müssen die Schlafräume bis 9.00 h geräumt sein.

§ 3 - Meldung von Schäden

Die Benutzer haben die Einrichtungen der "Passat" sachgemäß und sorgsam zu behandeln; stellen die Benutzer Beschädigungen an den Einrichtungen oder Geräten fest, so sind diese unverzüglich bei dem Wachoffizier oder seinem Vertreter zu melden.

§ 4 - Gewerbetreibende

Das Sportamt kann bei Veranstaltungen Gewerbetreibende zur Ausübung ihres Gewerbes auf der "Passat" zulassen. Die einschlägigen Bestimmungen des Gewerberechtes bleiben von dieser Zulassung unberührt.

§ 5 - Abfälle

Abfälle im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes vom 07.06.72 dürfen nicht in das Hafenbecken geworfen werden. Hausmüllähnlicher Abfall ist in den an der Brücke zur "Passat" bereitgestellten Abfallgefäßen zu lagern.

§ 6 - Verhalten an Bord

Es darf nur in den dazu bestimmten Aufenthaltsräumen geraucht werden. Bullaugen, Oberlichter und Türen sind bei Schlechtwetter und vor dem Verlassen des Schiffes zu schließen. Die Anordnung über das Verhalten bei Feueralarm ist genau zu beachten. Es ist auf sparsamen Strom- und Wasserverbrauch zu achten.
Ab 2.00 h nachts herrscht Ruhe an Bord. Nach diesem Zeitpunkt wird der Landgang hochgezogen. Nach 2.00 h nachts dürfen die Duschen grundsätzlich nicht mehr benutzt werden.
Das Erklettern der Masten, Wanten, Leinen und das Bedienen der Winden durch Unbefugte ist verboten.
Das unbefugte Hantieren an elektrischen und sonstigen Versorgungsleitungen und technischen Einrichtungen und Geräten des Schiffes ist untersagt.

§ 7 - Hausrecht

Die Bediensteten des Sportamtes übern das Hausrecht auf der "Passat" aus. Ihren Anordnungen, die sich auf die Einhaltung dieser Benutzungsordnung beziehen, ist Folge zu leisten. Personen, die sich den Anordnungen nicht fügen, kann der Aufenthalt auf der "Passat" mit sofortiger Wirkung vom Leiter des Sportamtes oder den von ihm beauftragten Bediensteten untersagt werden; ebenso können Benutzer, die das anordnungswidrige Verhalten von Personen ihrer Gruppe dulden, mit ihrer Gruppe sofort entschädigungslos von der "Passat" verwiesen werden.

§ 8 - Ahndung von Verstößen

Bei wiederholten oder groben Verstößen behält sich das Sportamt strafrechtliche Verfolgung (z.B. wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung usw.) vor.

§ 9 - Benutzung und Haftung

Die Benutzer haben auf die Gefahren und die Besonderheiten Rücksicht zu nehmen, die sich aus der Eigenart eines Schiffes ergeben. Die Haftung für Schäden, die nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Hansestadt verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

§ 10 - Widerruf

Die Benutzungsgenehmigung kann vom Sportamt jederzeit entschädigungslos widerrufen werden, wenn die Benutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen. Die Benutzung kann aus wichtigen Gründen (z.B. Instandsetzungsarbeiten) für einzelne Benutzungszeiten oder -tage widerrufen werden.

§ 11 - Besichtigungen

Bei Besichtigungen haben die Benutzer den Anordnungen des Führenden Folge zu leisten. Sie dürfen nur die Räume betreten, die ihnen zugänglich gemacht werden. Ein eigenmächtiges Betreten der Räume ist nicht gestattet.

§ 12 - Entgelte

Die Benutzer der "Passat" haben Entgelte nach Maßgabe des jeweiligen geltenden Tarifs zu entrichten.

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.1996 in Kraft.

Lübeck, d. 05.12.1995

gez. Anke Horn S e n a t o r i n



TRAURAUM KAPITÄNSSALON



Hochzeit auf dem Achterdeck



Treffen der ehemaligen Kruzenshtern-Trainies.



Feier in der Messe


Nutzung der Viermastbark "Passat"

Die Viermastbark "Passat" liegt im Passat-Hafen in Lübeck-Travemünde/Priwall auf der Priwallseite. Die "Passat" kann ganzjährig belegt werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen.

Trauungen an Bord der Viermastbark Passat - hierfür stehen Ihnen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:

Passat: Messe
Messe

Passat: Kapitänssalon
Kapitänssalon

Passat: Kartenhaus
Kartenhaus

Genießen Sie das maritime Flair des letzten deutschen Großsegelschiffes und "segeln" Sie an Bord der Viermastbark Passat in Ihren Hafen der Ehe. Jeden Montag und Dienstag von 15:00 - 16:00 Uhr bietet die Hansestadt Lübeck allen interessierten Paaren die Möglichkeit sich an Bord der Viermastbark Passat trauen zu lassen.

Für Fragen und Terminabsprachen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des
Lübecker Standesamtes,
Ratzeburger Allee 16,
23564 Lübeck,
Tel.: 0451/ 122-3411 bzw. -3412,
gerne zur Verfügung. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen auch einen Blick auf die Internetseite des Lübecker Standesamtes
(Heiraten in Lübeck).

Feiern und Tagen an Bord der Passat

Für Firmen, Vereine und Privatpersonen besteht die Möglichkeit für die Durchführung von Feierlichkeiten und Tagungen diverse Räumlichkeiten an Bord der Passat anzumieten. Es handelt sich dabei um folgende Räume:

Die Messe ist als Ort für Veranstaltungen im kleineren Rahmen geradezu ideal. In ihr finden bis zu max. 30 Gäste Platz.

Die Luke II ist der größte Veranstaltungsraum an Bord der Passat. Es besteht die Möglichkeit dort, je nach Art der Bestuhlung, bis zu max. 120 Gäste unterzubringen.

Die Luke IV steht vorwiegend den Übernachtungsgästen der umliegenden Kajüten als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Sie wird allerdings auch häufiger für Feierlichkeiten bis max. 30 Personen genutzt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit für Veranstaltungen verschiedenster Art (z.B. Sektempfang, Buffet an Bord) einzelne Decks der Passat anzumieten.
Zur besseren Übersicht und Planung ist die Ausstattung aller Passat-Räumlichkeiten in einer entsprechenden Liste aufgeführt:
Ausstattungsliste (ca. 108 KB)

Übernachtungen auf der Passat

Auf der Passat stehen den Gästen bis zu 102 Kojen (Übernachtungsplätze) zur Verfügung. Diese verteilen sich auf 1er, 2er, 3er und 4er Kajüten. Besonders bei Klassenfahrten und Freizeitgruppen ist die Passat als Unterkunft sehr beliebt. Die genaue Verteilung der Kojen und Kajüten können Sie aus dem Kajütenplan (ca. 108 KB) ersehen.

Die "Passat-Suite"

Weiterhin haben Gäste seit Anfang April 2006 die Möglichkeit in der neu fertiggestellten Passat-Suite zu übernachten. Diese bietet ihren Gästen ein exklusives Ambiete zum Wohlfühlen und Entspannen in maritimer Atmosphäre (Doppelbett, eigene Sanitäranlagen (WC und Dusche), gut ausgestattete Küche (u.a. Mikrowelle, Kühlschrank mit Eisfach, Kochfelder) etc.).
Ausstattungsliste (5 KB)


Nehmen Sie zwecks Buchung und/ oder Klärung weiterer Fragen direkt Kontakt auf mit der:

Hansestadt Lübeck
Bereich Schule und Sport
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck
Tel.: 0451 122-5202 / -4046
Fax: 0451 122-5290
e-mail:

Für alle Fragen und Anmerkungen rund um die Viermastbark Passat stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereiches Schule und Sport der Hansestadt Lübeck gerne zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen: Die Notausgangstür in der Luke II ist vom Veranstalter, nach Absprache mit dem Schiffspersonal, zusätzlich nur zum Be- und Entladen von Speisen und Getränken zu nutzen.

Bettwäsche (Laken, Bezüge und zwei Decken) wird vom Bereich Schule und Sport gestellt. Kopfkissen und Handtücher sind mitzubringen. Das bordeigene Geschirr kann mitbenutzt werden. In den Schlafkammern darf nicht geraucht werden.

In den Räumlichkeiten darf kein offenes Feuer (Kerzen) aufgestellt werden. Das Halten von Hunden ist an Bord nicht gestattet.

In der Luke IV befindet sich eine kleine Pantry, die aber nur für die Zubereitung von Frühstück und Abendbrot geeignet ist. Die Benutzung der Pantry ist kostenfrei.

Grundsätzlich sind folgende Zeiten bei einer "Passat"-Buchung zu beachten:
Gäste, die nicht an Bord übernachten, müssen das Schiff bis 2.00 h verlassen. Danach wird der Landgang hochgezogen. Soweit keine andere Regelung vereinbart gilt: Am Anreisetag kann ab 15.00 h bis 20.00 h eingeschifft werden, am Abreisetag müssen die Kojen bis um 9.00 h geräumt werden; Abreise dann bis 10.00 h.


LIEGEPLATZ IN TRAVEMÜNDE
Näheres zu Travemünde
Anreise

Mit dem PKW über die Autobahn BAB 1 Hamburg-Puttgarden, Abfahrt Travemünde oder die Bundesstrasse B 75 nach Travemünde. Mit der Autofähre zum Priwall und per Pedes in den Passathafen.
Aus Mecklenburg über die BAB 20 und B 104 nach Schönberg, von dort über Dassow und Pötenitz auf den Priwall.

Mit der Deutschen Bahn erreichen Sie die Haltepunkte Travemünde-Hafen (Ortsmitte/Autofähre) und Travemünde-Strand (Personenfähre) über Lübeck HBF.

Übersetzen mit den Fähren:

Um von der Travemünder Seite auf den Priwall überzusetzen, betreibt die Stadtverkehr Lübeck GmbH (Tel.: 04502-2249) zwei Autofähren und eine Fußgängerfähre (Höhe Nordermole). Während die Autofähren das ganze Jahr rund um die Uhr im Einsatz sind, ist die Fußgängerfähre nur tagsüber in der Hauptsaison ((01.05. - 05.10.08) sowie an den Wochenenden der Vor- und Nachsaison (21.03. - 27.04.08 und 11.10. - 19.10.08) im Einsatz.
Preise je einfache Fahrt: Einzelfahrt 0,60 EUR pro Person, Auto (inkl. aller Insassen) 4,20 EUR, Bus (inkl. aller Insassen) 25,20 EUR

Mit dem eigenen Schiff programmieren Sie Ihr GPS auf 53° 57' 30" Nord, 10° 52' 53" Ost...

Äusserst reizvoll ist auch eine Bootstour mit der QUANDT-Linie-Lübeck ab Lübeck-Untertrave (MUK), Fischerdorf Gothmund und den Dassower See bis zur Vorderreihe oder den eigenen Anleger direkt an der Passat.

Besuchen Sie auch die wirklich sehenswerte, altehrwürdige Hansestadt Lübeck... 
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